Zugelassene Abmessungen auf dem DHK (Datteln-Hamm-Kanal)
Die Abmessungen der heute auf dem Kanal zugelassenen Schiffseinheiten erlauben in vereinzelten Streckenabschnitten keinen Begegnungsverkehr. Aus diesem Grund wurde 1997 der Richtungsverkehr eingeführt. Anfänglich über eine Kanalstrecke von ca. 18,6 km, nach Fortschritt des Ausbaus mittlerweile nur noch über knapp 7 km.
Diese „Einbahnstrecke“ durchfahren die Schiffe abwechselnd im 1-Stunden-Takt in der Bergfahrt (Richtung Hamm) und in der Talfahrt (Richtung Datteln).
Für Schiffe, die ihr Fahrziel nicht erreicht haben, wurden zusätzliche Liegestellen geschaffen. Die Liegestellen müssen bis zum erneuten Wechsel der Fahrtrichtung angelaufen werden. Diese Behinderung des Schiffsverkehrs wird nach erfolgtem Ausbau endgültig aufgehoben.
von km 0,06 (Dortmund-Ems-Kanal) bis km 11,20 (Stumm-Hafen)
Länge/m | Breite/m | Abladetiefe/m | |
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Fahrzeug | 135,00 | 11,45 | 2,80 |
Schubverband | 186,00 | 11,45 | 2,80 |
von km 11,20 (Stumm-Hafen) bis km 35,87
Länge/m | Breite/m | Abladetiefe/m | |
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Fahrzeug | 135,00 | 11,45 | 2,70 |
Schubverband | 186,50 | 11,45 | 2,70 |
von km 35,87 bis km 47,20
Länge/m | Breite/m | Abladetiefe/m | |
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Fahrzeug | 86,00 | 9,65 | 2,50 |
Schubverband | 86,00 | 9,65 | 2,50 |