Für ein gutes Miteinander beachten Sie bitte:
- Verhalten Sie sich im Hafengebiet so, dass niemand gefährdet, geschädigt oder mehr als unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
- Pollerleuchten, Krananlagen, Steigbügel und Haltebügel an Leitern dürfen nicht zum Festmachen benutzt werden.
- Beschädigungen von Hafenanlagen sind von dem Verursacher unverzüglich dem Hafenmeister unter der Telefonnummer +49 (0)2306 / 208-534 zu melden.
- Verunreinigungen des Hafengebietes sind verboten.
- Auf Umschlag- und Rangierbetrieb ist besonders Rücksicht zu nehmen.
Geltende Rechtsvorschriften
Für den Hafen gilt die Verordnung über den Verkehr und den Güterumschlag in Häfen vom 8. Januar 2000 / NRW und die Hafenordnung der Stadt Lünen vom 20. März 2002.